27 Februar 2008

Schmieriger Bauerntrick im Plädoyer

Der Staatsanwalt war unscheinbar und unspektakulär, vielleicht ein wenig mürrisch und wenig umgänglich, aber kein Wunder und nichts Auffälliges mitten in der Heide. Er beschränkte sich auf wenige Fragen und verzichtete bis zum Plädoyer auf jede Stimmungsmache. Eigentlich gar nicht unangenehm.

Dann aber unwürdige Trickserei im Plädoyer, offenbarer Versuch, sich die Schöffen zu packen. Ein fehlendes Detail wird wie selbstverständlich zum Ergebnis der Hauptverhandlung gemacht, obwohl es in selbiger nicht erwähnt wurde, die Aussage einer Gutachterin wird erheblich verfälscht und dann wird noch ein BGH-Urteil, zu dem nur das Datum mitgeteilt wird, als einschlägig dargestellt, obwohl das schlicht falsch ist.

Schwaches und ganz schlechtes Theater. Gut, dass mir Prof. Dr. Google geholfen hat, den schmierigen Bauerntrick bezüglich des angeblich einschlägigen BGH-Urteils sogleich aufzuklären.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Geschäftszahl?

Anonym hat gesagt…

Darf man jetzt davon ausgehen, dass "einschlägige Urteile" regelmässig nicht vom Gericht überprüft werden?

 

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