22 Februar 2008

Geisel muss für Befreiung zahlen

Im Ausland entführte Deutsche müssen sich nach einem Berliner Gerichtsurteil an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen. Mit dem Urteil gab das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg dem Auswärtigen Amt Recht, das von einer heute 35 Jahre alten Physiotherapeutin 12.640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die entführte Touristin 2003 aus dem Dschungel im Norden Kolumbiens nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die erste Instanz hatte 2006 zugunsten der Frau entschieden. Das Berliner Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass wegen fehlender Rechtsgrundlage für Befreiungen keine Kosten erhoben werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht kam nun zu der gegenteiligen Einschätzung, dass der Kostenbescheid rechtens sei. Das Auswärtige Amt sei verpflichtet, Gelder nach Befreiungsaktionen in Rechnung zu stellen, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Laudemann. Das Konsulargesetz könne nicht einschränkend interpretiert werden.

Quelle: sueddeutsche

Dann müsste man den entführten Personen aber die Wahl lassen, ob sie diese entgeltliche Beförderungsleistung tatsächlich in Anspruch nehmen wollen oder lieber darauf verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch noch die Entführer bestimmt haben, welches Verkehrsmittel zur Benutzung ansteht.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

gäbe es eine möglichkeit, einen schadenersatzanspruch von seiten des staates zu konstruieren, wenn der entführte den kostenträchtigen transport ablehnt, einen weniger sicheren bevorzugt und dann wieder entführt wird? so was kann doch lecker teuer werden.

.~.

RehaugeW hat gesagt…

Das ist doch irgendwie lächerlich....... *an den Kopf fass*

 

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