22 Februar 2008

Heimliche Vaterschaftstests überflüssig

Ein Kommunalbeamter aus dem Kreis Hildesheim brachte den Stein ins Rollen: Ein heimlicher Test schloss ihn als Vater der Tochter seiner Ex-Partnerin aus, doch als Beweis wurde das Labor-Ergebnis nicht anerkannt. Auch das Verfassungsgericht half ihm nicht weiter – es verlangte aber ein neues Gesetz.

Gestern erfüllte der Bundestag den richterlichen Auftrag aus dem vergangenen Jahr. Das Parlament beschloss ein Gesetz, nach dem bei Zweifeln an der Vaterschaft die Abstimmung eines Kinders leichter überprüft werden kann.

Quelle: newsclick

Damit werden einige Fälle nicht mehr bei windigen Detektiven sondern bei familienrechtlich orientierten Anwälten landen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hier haben wir ein gutes Beispiel dafür, dass wir selber aktiv werden müssen und das was in unserer gesellschaftlichen Entwicklung "Recht" von der Mehrheit gefühlt wird, auch konsequent einzufordern.
Wenn wir nicht sagen w a s wir wollen, weden wir es auch nicht bekommen. Wahlverweigerung wäre nur ein Mittel, wenn sie gegen 80-90% tendieren würde. Besser ist, sich immer und immer bei den Politikern zu Wort zu melden, sie zur Rede zu stellen. Aktiv bei den Bürgerrechtsvereinen mitarbeiten und Meinungen in der Gruppe zu prüfen und auf ihre Machbarkeit zu untersuchen.

 

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