05 Februar 2008

Geständnis ohne Wert

Leider viel zu oft verstehen Strafkammern dezente Hinweise bei Geständnissen nicht, dass es sich jedenfalls zum Teil um taktische Geständnisse handelt, bei denen tieferes Nachfragen dazu führen könnte, dass die Geständnisse wieder zerredet werden.

Natürlich darf die Glaubhaftigkeit eines Geständnisses überprüft werden. Wenn aber ein Staatsanwalt anklagt, eine Kammer die Anklage zulässt und der Angeklagte sinngemäß sagt: Das stimmt so! - was bitte soll dann eigentlich noch überprüft werden?

Manchmal entsteht der Eindruck, dass mit der Erklärung des Geständnisses plötzlich Zweifel am dringenden Tatverdacht aufkommen, die nur noch der Angeklagte mit vereinzelten Angaben ausräumen kann, weil sonst das Geständnis keinen genügenden Wert hat.

Bis zum Ende gedacht: "Angeklagter, Ihre pauschale Erklärung reicht uns nicht als Geständnis!"

"Ich will aber nichts mehr sagen."

Konsequenz: Wenn es nicht reicht, gibt es ja noch den Freispruch. Schön, wenn es so einfach wäre. Ich gehe davon aus, dass auch zukünftig die Erklärung, dass die Anklage inhaltlich richtig ist, als vollständiges Geständnis hingenommen wird. Alles andere wäre künstelnde Haarspalterei. Anders lautende Urteile sind - in meinen Augen - höchst realitätsfremd.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das liest sich ja, als hätte jemand Ihren Blog gehackt.
Ist nicht der Strafprozeß dazu da die Wahrheit zu erforschen und auf dieser Grundlage ein Urteil zu bilden?
M.E. wird mit den sogenannten Absprachen (Geständniserpressung finde ich in vielen Fällen passender) das Strafrecht an die Wand gefahren.
Wenn die Justiz nichr vernünftig ausgestattet wird, um Strafprozesse sauber auszugestalten, dann müssen sie eben mal welche laufen lassen, weil man Unrecht nur mit Recht aber nicht mit Unrecht bekämpfen kann.

 

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