Vor einiger Zeit wurde der Mandant verurteilt, weil er zu viel mit der Polizei gesprochen hatte. Er hat verstanden, dass man ihm ohne seine eigene Aussage nichts hätte nachweisen können.
Vor einigen Wochen beauftragt er mich erneut in einem Strafverfahren und berichtet ganz stolz, dass er mit den Ermittlungsbeamten nicht ein Wort gesprochen habe.
Nun die Akteneinsicht: Geredet hat er nicht, aber mehr als eine Seite geschrieben. Meine Frage nach der Vollständigkeit seiner Tassen im Schrank überrascht ihn völlig, weil schreiben sei nicht reden.
Nachdem ich ihm klar gemacht habe, dass kein Zeuge den Täter beschreiben konnte, er aber geschrieben hat, an diesem Tage genau den beobachteten PKW gefahren zu sein, dämmerte ihm langsam, dass Reden und Schreiben manchmal ähnliche Folgen haben können.
18 Februar 2008
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3 Kommentare:
Sprechen hin, Schreiben her: Aus der ersten Verurteilung wegen der ersten Straftat hat er auch nix gelernt? Na denn ...
Müsste man seinen Mandanten, falls es Anzeichen gibt, dass dieser nicht der allerhellste sein könnte, denn nicht intensiver belehren?
...oder Begutachten lassen.
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