28 Februar 2008

Online-Durchsuchung wird Justiz überfordern

Kaum hat das Bundesverfassungsgericht strenge Voraussetzungen an die sogenannte "Online-Durchsuchung" gestellt, beklagen sich diejenigen, die entsprechende Verfahren zu bearbeiten haben, darüber, dass die Mehrarbeit nicht zu bewältigen sein wird.

Nach Einschätzung des Richterbundes und der Polizeigewerkschaft sind die Strafgerichte in Deutschland derzeit nicht in der Lage, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten strengen Kontrollen bei Online-Durchsuchungen zu leisten. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank. Deshalb sei es illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen anfallen würden.
Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen erlaubt. Demnach muss ein Richter das Ausforschen der Computer von Verdächtigen genehmigen. Hinzu kommt, dass intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung möglichst nicht erhoben und auf keinen Fall verwertet werden dürfen. Auch dies muss ein Richter, Staatsanwalt oder anderer Beamten überwachen. "Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen", forderte Frank in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Derzeit würden in Deutschland aber 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen.

Quelle: AFP

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

der nachweis, dass das verfahren technisch so wie gefordert und beschrieben durchgeführt wird, wird auch nicht zu führen sein.

.~.

Anonym hat gesagt…

Warum beschweren sich denn die Richter? Die Durchsuchungsbeschlüsse kann man doch einfach auf Vorrat ausstellen.

Anonym hat gesagt…

hey! macht das hoffnung auf eine anstellung als richter oder staatsanwalt zu günstigeren bedingungen? dann schicke ich den verfassungsrichtern einen kuchen...

 

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