In einem Verfahren wegen des Eingriffs in den ausgeübten Gewerbebetrieb meiner Mandantin ist sich der gegnerische Kollege nicht zu schade, zu schildern, wieviel Geschwister, Cousins und Bekannte er persönlich hat und von welchen dieser Personen er weiß, ob sie privat einen Computer nutzen oder nicht.
Ich werde das nicht unstreitig werden lassen, um ihn über dieses interessante Thema ggf. als Zeugen vernehmen zu können, wenn denn das Gericht meint, dass dieser Sachvortrag erheblich ist.
27 Februar 2008
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1 Kommentar:
Wie sieht denn solch erhebliches Bestreiten konkret aus?
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