07 Februar 2008

Nicht so richtig tot

Eine ziemlich makabere Idee hatte ein 55 Jahre alter Kölner: Er entwarf am Computer seine eigene Todesanzeige („plötzlich und unerwartet verstorben“) und schickte sie an seine zweite Ehefrau. Motiv: Die Frau wollte von ihrem Ex Unterhalt, ihn zur Not verklagen.

Bei der Vorlage beim Amt reichte die Todesanzeige allerdings nicht aus, um das zu verhindern: „Wir brauchen eine Sterbeurkunde“, hieß es da. Doch die gab es natürlich nicht.

Folge: Der scheinbar pfiffige Kölner landete vor Gericht: Urkundenfälschung, versuchter Betrug. Er bekam 300 € Geldstrafe aufgebrummt. Und Unterhalt muss er auch zahlen.

Quelle: express

Bei der Höhe der Geldstrafe dürfte aber auch der Unterhalt nicht gerade riesige Dimensionen annehmen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Den Tatvorwurf Betrugsversuch kann ich nachvollziehen.

Aber Urkundenfälschung doch wohl nicht, oder? Seit wann ist eine Zeitungsanzeige eine amtliche Urkunde?

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de