Eine ziemlich makabere Idee hatte ein 55 Jahre alter Kölner: Er entwarf am Computer seine eigene Todesanzeige („plötzlich und unerwartet verstorben“) und schickte sie an seine zweite Ehefrau. Motiv: Die Frau wollte von ihrem Ex Unterhalt, ihn zur Not verklagen.Bei der Vorlage beim Amt reichte die Todesanzeige allerdings nicht aus, um das zu verhindern: „Wir brauchen eine Sterbeurkunde“, hieß es da. Doch die gab es natürlich nicht.
Folge: Der scheinbar pfiffige Kölner landete vor Gericht: Urkundenfälschung, versuchter Betrug. Er bekam 300 € Geldstrafe aufgebrummt. Und Unterhalt muss er auch zahlen.
Quelle: express
Bei der Höhe der Geldstrafe dürfte aber auch der Unterhalt nicht gerade riesige Dimensionen annehmen.
1 Kommentar:
Den Tatvorwurf Betrugsversuch kann ich nachvollziehen.
Aber Urkundenfälschung doch wohl nicht, oder? Seit wann ist eine Zeitungsanzeige eine amtliche Urkunde?
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