Ein Ex-Staatsanwalt aus Halle darf nicht mehr in den Dienst zurückkehren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der heute 49-Jährige war 2004 wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt und aus dem Dienst entfernt worden. Dagegen hatte er Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Über die dienstrechtliche Seite musste das sogenannte Dienstgericht beim Magdeburger Landgericht entscheiden. Der Besitz von Kinderpornografie sei ein" Dienstvergehen ", so die Richter. Der Staatsanwalt sei endgültig aus dem Dienst zu entfernen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied nun, dass der Rauswurf des Staatsanwalts" verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden" sei. In der Begründung heißt es, dass besonders von Staatsanwälten zu erwarten sei, dass sie" nicht gegen Strafbestimmungen verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen wurden ". Die disziplinarische Höchststrafe sei" im Licht des Schuldprinzips" angemessen.
Sachsen-Anhalt, ein Bundesland, in dem der eine oder andere Staatsanwalt sich mehr herausnimmt, als man vermuten könnte, dass es dem Ansehen des Staates zuträglich sein könnte.
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