Eine Oberstaatsanwältin schlägt Alarm: Die Arbeit stockt, weil Richter fehlen und Verfahren im Stau stecken. "Ein Amtsrichter muss acht Fälle am Tag weghauen, sonst schafft er seine Arbeit nicht. Wenn ein Korruptionsfall dazwischen kommt, dann ist das für das Gericht Igitt", sagt Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff.
Die Leiterin der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Braunschweig rechnet vor: "So ein Korruptionsfall ist zäher als andere und kostet das Gericht fünf Tage. Dann schiebt es also 40 andere Fälle vor sich her."
Wegen der VW-Affäre sind bei der STA Braunschweig neue Stellen geschaffen worden, ein gewisser Überhang an Oberstaatsanwälten ist zu verzeichnen, insbesondere die VW-Verfahren sind rasend abgearbeitet worden und an ein Korruptionsverfahren vor einem hiesigen Amtsgericht, das volle fünf Verhandlungstage gedauert hat, kann sich auch niemand so richtig erinnern.
Irgendwie scheint da die Statistikfalle zugeschnappt zu haben.
Wenn die Staatsanwaltschaften ihre Pflicht zur Ausschöpfung jeder Möglichkeit der Verkürzung der Untersuchungshaft unter dem Blickwinkel des Strafbefehlsverfahrens, des beschleunigten Verfahrens und des vereinfachten Jugendverfahrens endlich einmal ernst nehmen würden und diese wirksamen Beschleunigungsmittel nicht oft als "Igitt" verweigern würden, gäbe es nicht nur keine überbelegten Knäste mehr sondern auch die Belastungen insbesondere bei den Amtsgerichten würden deutlich sinken, so dass die Amtsrichter für die wenigen Korruptionssachen, die bei ihnen landen, den heiligen Freitagnachmittag nicht opfern müssten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen