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An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
4 Kommentare:
... natürlich nur, so lange die Kollegin (R. ?) sich nicht erfrecht, die darin enthaltene Flüssigkeit während der HV zu inkorporieren. ;-)
Die Kollegin R. saß zwar neben mir, war es aber nicht, die sich flüssige Ernährung mitgebracht hatte. Aber anderweitig wurde sich schon erfrecht - während der Verhandlung - ts, ts, ts ...
Ich wars wirklich nicht. Nicht meine Marke. Der Kollege S. und ich hatten gestern das Vergnügen, von unserem Mandanten mit fester nahrung in Form von Bonbons und Nusspralinés versorgt zu werden. :-)
unglaublich, eine solche missachtung des gerichts! wen interessiert da noch adem y.?
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