Da Gerichte in Deutschland bereit sind, die Pressefreiheit so weit einzuschränken, dass man nicht einmal mehr über den Inhalt von Presseerklärungen einer Staatsanwaltschaft berichten darf, will ich den Kollegen, die die Sängerin Nadja B. von der Gruppe N.-A. vertreten, nicht den Gefallen tun, .....
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3 Kommentare:
Oh Mann,die Nadja gefällt mir sehr...Ich liebe eigentlich alle von No Angels:)Aber wenn sie schuldig ist,dann soll sie auch bestraft werden,egal ob sie eine berühmte Sängerin ist oder nicht.Das ist das Leben.
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Nanu? Hat der admin etwa plötzlich Angst vor einer einstweilgen Vergnügung? Ts, ts, ts!
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