10 April 2009

Karl-Heinz Correkt, Richter in Wissenhausen (II)

Karl-Heinz Correkt, Richter in Wissenhausen, war auch mal iam Landgericht tätig. Als Zivilrichter hatte er irgendwann in einem "Hammelsprungtermin" einen jungen Kollegen als Klägervertreter vor sich, der Verhandlungssaal war voll von Anwälten und auch einigen Parteien.

K.-H. C. fragte den Kollegen F. aus WF, ob der Kollege einen bestimmten angekündigten Antrag wirklich stellen wolle. Dies bestätigte der Kollege. K.-H. C. wiederholte spitzt seine Frage: Wollen Sie das Ihrer Partei wirklich antun?

Dann nahm er einen auf dem Tisch liegenden Handkommentar zur ZPO, überreichte diesem dem Kollegen und meinte: Schauen Sie da mal rein, ich gebe Ihnen fünf Minuten, dann können Sie wiederkommen und sich überlegen, ob Sie das wirklich wollen.

Der Kollege stellte seinen Antrag, bekam seine Klage um die Ohren - gewann aber später die Berufung.

Das interessierte K.-H. C. sicher nicht mehr, die Erniedrigung des Kollegen war ihm halt gelungen, da kommt es dann auf das Prozessergebnis nicht an.

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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und ? Was soll uns das sagen ?

Wahrscheinlich hat der Klägervertreter nach Lektüre der Urteilsgründe seine Fehler erkannt (oder jemanden gefragt, der sich damit auskennt) und in der Berufungsinstanz nochmal nachgelegt.

Werner Siebers hat gesagt…

Nein, das OLG hat die Rechtsmeinung des Demütigers für falsch erachtet.

Anonym hat gesagt…

traurig, wenn menschen solche taktik nötig haben.

.~.

 

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