Da Gerichte in Deutschland bereit sind, die Pressefreiheit so weit einzuschränken, dass man nicht einmal mehr über den Inhalt von Presseerklärungen einer Staatsanwaltschaft berichten darf, will ich den Kollegen, die die Sängerin Nadja B. von der Gruppe N.-A. vertreten, nicht den Gefallen tun, .....
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