15 April 2009

Gerade noch die Kurve bekommen

Das war eng. Dealen im Strafprozess gehört heute dazu, ob sich einige Gestrige darüber aufregen oder nicht. Aber man sollte immer noch ein Ohr offen halten, bevor der Sack endgültig zugemacht wird.

Heute hatte bezüglich meines Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung der Deal mit der Mindeststrafe von sechs Monaten auf Bewährung eigentlich schon Bestand, als einer der Mitangeklagten der Form halber noch ganz kurz zur Erhellung des Sachverhaltes befragt wurde.

Es fiel auf, dass bei dieser Schilderung Anhaltspunkte für eine gefährliche Körperverletzung fehlten und dass das Opfer allen Anlaß gegeben hatte, dass man auf ihn sauer sein konnte.

Als das Opfer dann auch noch kurz befragt wurde und alle Beteiligten offenbar vergesäßen wollte, konnte in einem neuerlichen Rechtsgespräch der Deal nunmehr zu einer Einstellung mit Geldauflage führen.

Auch bezüglich der beiden Mitangeklagten geschah es so, obwohl bei denen sogar zunächst noch höhere Strafen ausgehandelt waren.

Das Opfer konnte froh sein, dass es sich nicht weiteren Fragen stellen musste, das hätte bitter enden können. Kopf und Kragen wackelten. Das hätte für ihn in dem weißen Ding neben dem Papierkorb enden können:

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