Trotz Beinbruch und Krankenhausaufenthalt gehen ihre Prozesse weiter: im Krankenzimmer. Ob die Art der Termine mit der Strafprozessordnung vereinbar sind, wenn erkennbar nur deshalb verhandelt wird, um Fristen einzuhalten, ohne dass vertieft auf die Sache eingegangen ist und ob der Öffentlichkeitsgrundsatz dadurch eingehalten ist: Man weiß es nicht so genau. Das Revisionsgericht wird es vielleicht irgendwann richten oder auch nicht.
Quelle: BildDieser Fall ist einmalig in der deutschen Justizgeschichte: Eine Richterin verletzt sich im Osterurlaub, kommt mit gebrochenem Bein ins Krankenhaus. Weil sie nicht will, dass ihre Prozesse platzen, macht sie aus der Klinik einen Gerichtssaal – und bestellt Staatsanwälte, Verteidiger, Wachpersonal und sogar mutmaßliche Mörder in das Hospital!
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