21 April 2009

Scharaden und Winkelzüge

Ein Reporter der Aachener Zeitung zeigt in einem Bericht über ein Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen, wie wenig manch ein Journalist von der Arbeit und den Pflichten eines Strafverteidigers versteht.

Beweisanträge, Befangenheitsanträge und Rügen falscher Übersetzungen sind keine Scharaden oder Winkelzüge, wie dies der Reporter in diesem Bericht meint, im Gegenteil, es ist die Pflicht eines jeden Verteidigers, die Rechte des Mandanten aktiv zu vertreten.

Dazu gehören natürlich alle Mittel, die die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt, so auch Befangenheitsanträge. Ergibt sich für einen Angeklagten die nachvollziehbare Besorgnis, ein Richter könne möglicherweise nicht mehr unbefangen an die Sache herangehen, muss der Verteidiger zwigend entsprechende Anträge stellen. Tut er das nicht, begeht er einen anwaltlichen Kunstfehler.

Insbesondere die Neigung einiger Kollegen, "im eigenen Beritt" solche Anträge nicht zu stellen, zeigt höchst unprofessionelles Verhalten, denn die Rechte des Mandanten hinter das Bestreben zu stellen, den Richtern im eigenen Bezirk dorthin zu kriechen, wo es in der Regel unangenehm stinken kann, bedeutet den Verrat der Interessen des eigenen Mandanten.

Natürlich gibt es Situationen, in denen man besser aus taktischen Gründen klein beigibt, solches Verhalten aber bei naheliegenden Gerichten zum Prinzip zu machen, disqualifiziert jeden Rechtsanwalt, der meint, eine sachgerechte Verteidigung zu führen.

Und Richter, die Befangenheitsanträge persönlich nehmen, haben ihren Job eh nicht verstanden, unabhängig davon, wo sie ihre Dienstleistung darbieten.

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