Die Mandanten, Vater und Sohn, berichten, dass der Sohn in einem Amtsgericht nahe der polnischen Grenze zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verknackt wurde und auf Rechtsmittel verzichtet hat, weil ihm das die Richterin und der Pflichtverteidiger so geraten hat.
Zu einem Geständnis hätten ihm auch beide geraten, zumal, wenn er geschwiegen hätte, noch Zeugen hätten geladen werden müssten, die als Polizeibeamte eh bestätigt hätten, dass er und der Vater in einem lockeren Gespräch so etwas ähnliches wie ein Geständnis abgelegt hätten. Und dann hätte es, so die Richterin, nicht drei sondern mindestens zehn Monate gegeben.
Dass das "Gespräch" mit den Polizeibeamten stattfand, ohne dass belehrt worden war, interessierte niemanden. Und dass bei angeblichem "Zigarettenschmuggel", wenn keine verwertbaren Aussagen da sind, bei zwei Fahrzeuginsassen ein Freispruch nicht ganz unwahrscheinlich ist, weil man die Zigaretten im Kofferraum nicht zuordnen kann, interessierte auch niemanden.
Nun will die Richterin dem Vater denselben Pflichtverteidiger beiordnen. Das wird zu verhindern sein, das haben die beiden jetzt auch verstanden, dass das wohl besser ist.
4 Kommentare:
Zwei beiderseits geständige Mittäter, denen nach ein paar Monaten und rechtskräftiger Verurteilung des einen plötzlich "einfällt", dass sie nicht belehrt worden seien??
Da sollten Sie aber lieber kleinere Brötchen backen.
Genau diese Einstellung hatte der Kollege auch, das sind die Verteidiger, die kein Mensch braucht.
Wenn die Ermittler einen Bericht schreiben, dass sie nach einem Vorgespräch belehrt haben und die Beschuldigten dann keine Angaben mehr gemacht haben und dass diese Vorgespräche (nicht nur von mir etwas ehrlicher Festlegungsgespräche genannt)getrennt geführt wurden, ohne dass die Vater-Sohn-Beziehung auch nur ansatzweise problematisiert wurde, backe ich keine kleinen Brötchen sondern ganz große Brote!
Auf welcher Seite der Grenze liegt denn das besagte Amtsgericht?
Das haben Sie offenbar mit Ihren Mandanten gemeinsam - Ihre Aussagen ganz nach Bedarf nachzubessern.
Vermutlich kommt als nächstes, die Polizeibeamten hätten den Beschuldigten ihrem eigenen Vermerk zufolge vor der Aussage Prügel angedroht.
Kommentar veröffentlichen