09 April 2009

Karl-Heinz Correkt, Richter in Wissenhausen (I)

Karl-Heinz Correct, seines Zeichens Richter beim Amtsgericht Wissenhausen, ist moralisch und weiß, wie es sich für einen Richter gehört, alles besser, also jedenfalls deutlich besser als Kläger, Beklagte, Antragsteller, Antragsgener, Angeklagte und die anderen Bürger, die beim Suchen des Rechts an ihrem gesetzlichem Richter, ihm, K.-H. C., nicht vorbeikommen; natürlich auch besser als alle Anwälte, nur nicht ganz so viel besser wie bei den Rechtsuchenden.

K.-H. C. war mal wieder als Strafrichter tätig und traf auf eine Kollegin als Verteidigerin, die es wagte, ein Glas und eine Flasche Wasser auf die Anklagebank zu stellen. Wenn Blicke zerstören könnten, wären Flasche und Glas bereits geplatzt, als er, wie immer behalst mit seiner albernen irgendwann mal weiß gewesenen Fliege, den Saal betrat.

Aber er wartete mit seiner rügenden Schelte natürlich, bis die Kollegin es irgendwann wagte, das Glas aus der Flasche mit Wasser zu füllen und, Schock schwere Not, doch tatsächlich während laufender Hauptverhandlung zum Trinken ansetzte.

In einem zischend leisen Ton fuhr er die Kollegin an: Sie meinen das nicht wirklich ernst, Frau Rechtsanwältin, die Ehre des Gerichts auf diese Art und Weise zu beleidigen; ich bitte Sie, zukünftig ihr Ernährung außerhalb des Gerichtssaals vorzunehmen.

Dass die Kollegin überhaupt zu einer Antwort ansetzte, war für ihn schon erkennbar unfassbar, aber die Antwort der Kollegin machte sogar K.-H. C. sprachlos: Herr Vorsitzender, der Arzt hat mir bei der Entlassung nach meiner Krebsoperation aufgetragen, alle 15 Minuten ein halbes Glas Wasser zu trinken. Ich darf Sie bitten, ab jetzt jede 1/4 Stunde für einige Minuten zu unterbrechen, damit ich meine Ernährung außerhalb des Gerichtssaals vornehmen kann.

Da wurde sogar K-H. C. oberhalb seiner schmutzigen Fliege puterrot und murmelte etwas von: Na gut, dann mach ich bei Ihnen mal eine Ausnahme.

Es wird noch viel von K.-H. C. zu berichten sein - glaube ich sicher!

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10 Kommentare:

laertes hat gesagt…

da stellt sich - wiedermal - die (rhetorische) frage: ist ein staatsexamen wirklich der richtige eignungstest zur feststellung der 'befähigung zum richteramt'?

studiosus juris hat gesagt…

@laertes:
Ebenso stellt sich auch die Frage, ob man hier nicht auch den Richter verstehen kann.
Essen und Trinken gehört nunmal vor den Gerichtssaal, nach Erklärung durch die Anwältin wurde eine Ausnahme zugelassen. So what?

laertes hat gesagt…

@studiosus juris:
es geht mir weniger um das essen & trinken als solches, sondern um die art und weise, wie manch ein 'hoher' richter mit den verfahrensbeteiligten kommuniziert.
ein arroganter und kraft seines erhabenen amtes selbstgefällig gewordener richter missachtet durch sein verhalten seinerseits die würde des gerichts und hat an dieser stelle daher nichts zu suchen.
aber vielleicht ist mein idealbild eines richters auch zu kindlich-naiv-idealistisch: dass er sich in jedem moment der machtfülle in seinen händen bewusst ist, mit dieser verantwortungsvoll und zurückhaltend umgeht und sämtliche verfahrensbeteiligten als gleichwertig behandelt. utopie?

studiosus juris hat gesagt…

@laertes:
"ein arroganter und kraft seines erhabenen amtes selbstgefällig gewordener richter missachtet durch sein verhalten seinerseits die würde des gerichts und hat an dieser stelle daher nichts zu suchen."

Haben Sie einen anderen Ausgangsbeitrag vorliegen als ich? Das alles entdecke ich in dem Ausgangsbeitrag nämlich nicht.
Dass während der ,Veranstaltung' (normalerweise)nicht getrunken werden darf, lernt man schon in der Schule.
Nicht zu vergessen ist auch, dass es sich bei dem Ausgangsbericht wohl weniger um eine objektive Berichterstattung als um ein subjektiv empfundenes Erlebnis handelt.

laertes hat gesagt…

@studiosus juris:
1. dass "bei 'veranstaltungen' normalerweise (!)" nicht getrunken werden darf, mag manch einer in der schule gelernt haben. aber abgesehen davon, dass nicht alles, was in der schule gelehrt wird, unbedingt richtig ist, wiederhole ich nochmals: der ton macht die musik, und aus dem verhalten des richters hier spricht fraglos eine selbstgefälligkeit, wie ich sie leider schon bei so manchem richter erlebt habe. insofern habe ich den 'ausgangsbeitrag' nur als anlass genommen, mich an eigene erfahrungen mit diesem sehr speziellen berufsstand zu erinnern.
2. dass es sich bei dem geschilderten um die darstellung eines subjektive empfundenen erlebnisses handelt, ist mir klar, ändert aber an der bewertung des richterverhaltens nichts - im gegenteil: ein richter, der einen (in diesem fall noch nicht einmal selbst betroffenen!) verfahrensbeteiligten in den genuss eines derartigen 'empfindungserlebnisses' bringt, sollte sich gedanken um seinen kommunikationsstil machen.

studiosus juris hat gesagt…

@laertes:
"ein richter, der einen (in diesem fall noch nicht einmal selbst betroffenen!)..."
=> Also ist es Ihrer Meinung nach dem Angeklagten "noch weniger" erlaubt zu trinken, als einer Rechtsanwältin?

"der ton macht die musik, und aus dem verhalten des richters hier spricht fraglos eine selbstgefälligkeit"
=> Erneut kann ich hier im Ausgangsbeitrag nichts dergleichen erkennen.

Sie schelten auf den Richter, dass er "böse dreingeblickt" und mir seiner Rüge bis zum tatsächlichen "Verstoß" gewartet hat?
Ich frage Sie, ob es daher nicht seitens der Anwältin, nachdem sie den bösen Blick kassiert hat, nicht geboten gewesen wäre, kurz darauf hinzuweisen, dass ihr Wasserkonsum als Hintergrund medizinische Gründe hat, statt einfach zu warten, was passieren wird?
Ich will weder Richter noch Anwältin etwas vorwerfen, sondern nur aufzeigen, dass es auch andere Sichtweisen geben kann.

Frohe Ostern!

Werner Siebers hat gesagt…

Ich weiß ja nicht, wann Sie zur Schule gegangen sind, aber das muss schon sehr lange her sein. Seit ungefähr 30 Jahren lernt man nämlich, dass man über den Tag verteilt bestimmte Mengen an Flüssigkeiten zu sich nehmen sollte, da ansonsten die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

Und Verhandlungen in Strafsachen können nun mal teilweise Stunden ohne Unterbrechung dauern.

Deshalb gibt es jetzt sogar viele - vernünftige - Richter, die höchstselbst Wasser auch während der laufenden Verhandlung zu sich nehmen.

Ach übrigens, Herr studiosus:

Perücken trägt man auch nicht mehr!

studiosus juris hat gesagt…

Den Strafprozessen, denen ich mittlerweile beigewohnt habe (auch wenn es zugegebenermaßen noch im zweistelligen Bereich liegt), gab es auch bei größeren Sachen genügend Unterbrechungen (ca. alle 2h). Vielleicht haben Sie da ja andere Erfahrungen, will ich gar nicht in Frage stellen.

Den themenfremden Hinweis bezüglich des Perückentragens müssen Sie mir aber erklären. Schließlich sieht Euer Ehren mit seinem Hämmerchen nur halb so chic aus, wenn er keine Perücke trägt. Was sollen da nur die Geschworenen von ihm denken?

Max hat gesagt…

Eieiei, sind manche Amtgerichte kleingeistig…
Bei den Beschwerdekammern am HABM und am EPA steht sogar für jede Partei schon eine Karaffe Wasser auf dem Tisch und da gehts nicht um dreifuffzich…

Ben hat gesagt…

hier gibts noch mehr infos zur rechtslage http://ballmann.wordpress.com/2009/04/13/wie-man-sich-gegenseitig-das-leben-schwer-macht/

 

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