06 April 2009

Immer schön locker bleiben

Gerade dann, wenn Zeugen einen Angeklagten gut kennen und vielleicht mit ihm sogar gut befreundet sind oder waren, spürt man beinahe körperlich deren Verkrampfung, wenn sie in öffentlicher Hauptverhandlung Belastendes über den Angeklagten berichten sollen; das gilt insbesondere dann, wenn durch Inhaftierung die Kommunikationsmöglichkeiten ein wenig eingeschränkt sind.

Heute hat der Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts Braunschweig dieses Problem für die Zeugen hochwirksam und elegant aus der Welt geschafft, indem er den Zeugen quasi zur Eröffnung und zum Lockern gleich mitgeteilt hat, dass der Angeklagte ein weitgehendes Geständnis abgelgt hat.

Das wirkte Wunder, die Zeugen waren befreit vom Ballast der inneren Kämpfe mit sich selbt und berichteten kurz, knapp und wohl wahrheitsnah. Man sah förmlich, wie eine Last von ihnen fiel.

Wohltuend im Gegensatz zu den Situationen, in denen noch versucht wird, Zeugen auf das Glatteis zu führen, obwohl man sie eigentlich gar nicht mehr braucht.

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