Das Augsburger Verwaltungsgericht hat am Montag die Klage einer Bordell-Geschäftsführerin gegen die Kondompflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen ihres Hauses abgewiesen.
Damit wurde ein Bescheid der Stadt Augsburg für rechtmäßig erklärt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte gegen den Bescheid angeführt, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos zu gewährleisten.Die Stadt hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet.
Dieser müsse nach dem bayerischen Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Hinzu komme die Bayerische Hygieneverordnung, wonach weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden verpflichtet seien, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.
Die Geschäftsführerin des Bordells hatte über ihren Anwalt dagegen angeführt, die in dem Haus beschäftigten Frauen führten eine “selbstständige Tätigkeit“ aus, auf die sie keinen Einfluss habe. Sie sei faktisch nicht in der Lage, ungeschützten Oralverkehr in jedem Fall zu unterbinden. Die Auflage der Stadt sei unzumutbar und durch eine “Generalhaftungspflicht“ nicht umzusetzen. Diesen Argumenten folgte das Gericht nicht und erklärte in der Urteilsbegründung, die städtischen Auflagen seien rechtmäßig und erfüllbar.
06 April 2009
Französisch ohne nicht in Augsburg
Das wird die Hardcore-Freier nicht freuen, dass im Puff nun die strenge Einhaltung des bayrischen Infektionsschutzgesetzes dazu führt, dass blanko verboten ist.
Quelle: tz
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2 Kommentare:
Wer will das überwachen ?
Kameras im Verrichtungszimmer?
Dann fahren die Freier eben nach Moers, dort gibt es "alles Ohne" für den selben Kurs den man in Augsburg für "alles Mit" bezahlt....
Die spinnen die Römer, äh Bayern
Fast 600 km für so ein Gebläse, das hätte natürlich was!
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