06 April 2009

Auszahlungsverzögerer

Die Woche fängt gut an. Der Kostenrechtspfleger braucht zunächst vier Wochen, um sich überhaupt um meinen Kostenantrag zu kümmern, dann mäkelt er an den abgerechneten Kilometern herum, weil sein Routenplaner einige Kilometer weniger ausrechnet.

Ich kenne seinen Routenplaner nicht, der interessiert mich aber auch herzlich wenig, es kommt nicht auf den gerichtlich bestellten Routenplaner sondern auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer an. Außerdem stinkt es mir, wenn wegen einiger Cent tausende von Euros zurückgehalten werden.

Manchmal glaube ich, Kostenrechtspfleger bekommen Prämien für Verzögerungen.

8 Kommentare:

Johannes hat gesagt…

Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wer sein Geld schnell haben will, sollte gar nicht erst versuchen, den Staat um ein paar Euro zu bescheißen.

Abgesehen davon ist genau sowas der Grund dafür, dass der Stapel unerledigter Sachen bei dem Mann wieder ein wenig größer wird und der nächste Kollege noch etwas länger auf die Erledigung seines Antrags warten muss.

Werner Siebers hat gesagt…

Wer sein Geld schnell haben will, muss sich noch lange nicht vom Staat um ein paar Euro bescheißen lassen!

VRiLG hat gesagt…

Manchmal glaube ich, Kostenrechtspfleger bekommen Prämien für Verzögerungen.

Ich glaube eher, dass der Rechtspfleger Ärger mit dem Bezirksrevisor bekommt, wenn er ein paar Cent zuviel auszahlt.

Werner Siebers hat gesagt…

Ok, die Prämie ist das Lob des Bezirksrevisors ;-)

Anonym hat gesagt…

Sie müssen es ja ganz schön nötig haben, wenn Sie sich mit einem Rechtspfleger um ein paar Differenz-Kilometer streiten.
Oder geht es Ihnen gar nicht um das Geld, sondern ums Prinzip ?
Dann können Sie ja auch warten, bis die Entfernung von A nach B genaue geklärt ist

Werner Siebers hat gesagt…

Natürlich, Herr Ballermann, ich habe es nicht nur nötig, ich habe es sogar dringend nötig, zu betonen, dass ich dem Staat nichts schenke.

Und wieviel Kilometer ich fahre weiß ich und nicht der Routenplaner des Gerichts, da gibt es nichts zu klären.

RA JM hat gesagt…

Naja, immerhin ist da noch die Verzinsung gem. § 464 b S. 2 StPO, derzeit 6,62 %. Die gibt's bei der Bank eher nicht.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Ballmann, reparieren Sie ihr Blog. Obgleich es in den Kommentaren zu dem Beitrag
http://ballmann.wordpress.com/2009/03/31/ich-wollte-eigentlich-nichts-mehr-sagen-aber

offensichtlich um einen von mir abgegebenen Kommentar geht, wurden die bislang 2-mal abgeschickten Texte im Kommentarfeld nicht veröffentlicht - wohlwollen unterstelle ich, ausgehend von bisherigen Äusserungen, trotzdem keine Absicht.



#k.

 

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