08 April 2009

15-Jähriger wegen U-Bahn-Angriff zu fünf Jahren verurteilt

Auffällig, wie unauffällig dieser Fall bisher eigentlich in der Öffentlichkeit geblieben ist.
Wegen einer brutalen Attacke auf einen Passanten in der Fürther U-Bahn ist ein Jugendlicher zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stufte die Tat des 15-Jährigen am Montagabend als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung ein.

Der Jugendliche hatte den 35 Jahre alten Passanten am 30. August 2008 in der U-Bahn-Station geschlagen, gestoßen und zu Boden geworfen. Dann trat er dem Opfer mit großer Wucht gegen den Kopf. Der 35-Jährige hatte den Zorn des 15-Jährigen auf sich gezogen, als er den schlafenden Jugendlichen am frühen Morgen in der Haltestelle Klinikum weckte, um sich nach dessen Befinden zu erkundigen. Daraufhin habe der betrunkene 15-Jährige sofort auf den ebenfalls betrunkenen Mann eingeschlagen und den Flüchtenden über die Rolltreppe bis ins Zwischengeschoss verfolgt.

Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung drei Jahre.

Quelle: Yahoo

Die Sueddeutsche glaubt, den Hintergrund erhellen zu können dafür, warum dieser Fall so wenig in die Öffentlichkeit getragen wurde.
Auf dem Gerichtsgang aber verlor sich ein einziges Kamerateam - was nur zum Teil daran liegen dürfte, dass die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen war.

Der Fall scheint sich auch sonst nicht gut dafür zu eignen, etwa als plakatives Wahlkampfthema benutzt zu werden - im Gegensatz zum Münchner U-Bahn-Fall. Entbrannte damals ein politischer Meinungskampf über die Gründe der Gewalttat, so scheint das im Fall des Fürther Schlägers offenkundig nicht opportun zu sein. Denn Rene D. hat "keinen Migrationshintergrund", wie die Nürnberger Staatsanwaltschaft betont. Er ist auch kein "Intensivtäter" mit einschlägigem Vorstrafenregister. Und die - laut Anklagebehörde erschreckenden - Gewaltbilder aus dem U-Bahn-Schacht wurden auch nicht für Fahndungszwecke der Öffentlichkeit vorgeführt. Rene D. war am Abend nach der Tat gefasst worden, auf einer Fürther "Kärwa", wie in Mittelfranken Volksfeste heißen.

Bereits vor Verhandlungsbeginn hat der Anwalt des Angeklagten eine Verteidigungsstrategie erkennen lassen. Sein Mandant, der in einem als gutsituiert geltenden Fürther Stadtteil aufgewachsen ist, habe sehr unter dem Suizid seines Vaters gelitten, berichtete der Anwalt. Angebliche Wunden am Körper des Jugendlichen sollen außerdem beweisen, dass sich der 35-Jährige auf der Rolltreppe mit Gewalt gegen den 15-Jährigen gewendet habe. Nach Angaben des Anwalts soll der Schüler vor der Tat "eine Flasche Wodka und drei Bier" getrunken haben. Der Täter war bei seiner Festnahme auf dem Volksfest betrunken. Ob dabei Restalkohol eine Rolle spielte, konnte nicht festgestellt werden.

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