Wie überzeugt sich ein Strafrichter von der Schuld eines Angeklagten, das fragt man sich manchmal.
Und dass es dabei hin und wieder dazu kommt, dass man das sich selbst Überzeugen als Kunst empfinden muss, weiß jeder Leser, der mehr als ein Strafurteil zur Kenntnis nehmen musste.
Eine ganz besonders exquisite Überzeugungskunst hat mir jetzt eine kleine Strakammer eines Landgerichts in NRW präsentiert. Die Kammer war nämlich überzeugt von der Schuld des Angeklagten, weil sie "keinen Zweifel daran hatte, dass die Einschätzung des einzigen Belastungszeugen zutreffend ist". Die Kammer stützt also ihre Vermutung, die zur Überzeugung führt, darauf, dass sie glaubt, dass die Vermutungen des Zeugen richtig sein dürften.
Und das bei einem Belastungszeugen, dem die Kammer dann vorsichtshalber wegen eines eklatanten Widerspruchs in dessen Aussagen zum angeblichen Tatort noch attestiert: "Die Kammer hält es aber angesichts des Zeitablaufs auch für möglich, dass der Zeuge keine wirkliche Erinnerung mehr daran hatte, warum er seinerzeit nicht erwähnt hatte, dass sich die beiden Drogenübergaben an den Angeklagten auf dem Betriebshof des Zeugen abgespielt haben, und dass es sich bei seinen jetzigen Angaben um eine bloße Schlussfolgerung gehandelt hat."
All dieses WischiWaschi reichte einem Deutschen Gericht (nicht Mahlzeit) zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe! Wie tief können wir noch fallen?
Und dass es dabei hin und wieder dazu kommt, dass man das sich selbst Überzeugen als Kunst empfinden muss, weiß jeder Leser, der mehr als ein Strafurteil zur Kenntnis nehmen musste.
Eine ganz besonders exquisite Überzeugungskunst hat mir jetzt eine kleine Strakammer eines Landgerichts in NRW präsentiert. Die Kammer war nämlich überzeugt von der Schuld des Angeklagten, weil sie "keinen Zweifel daran hatte, dass die Einschätzung des einzigen Belastungszeugen zutreffend ist". Die Kammer stützt also ihre Vermutung, die zur Überzeugung führt, darauf, dass sie glaubt, dass die Vermutungen des Zeugen richtig sein dürften.
Und das bei einem Belastungszeugen, dem die Kammer dann vorsichtshalber wegen eines eklatanten Widerspruchs in dessen Aussagen zum angeblichen Tatort noch attestiert: "Die Kammer hält es aber angesichts des Zeitablaufs auch für möglich, dass der Zeuge keine wirkliche Erinnerung mehr daran hatte, warum er seinerzeit nicht erwähnt hatte, dass sich die beiden Drogenübergaben an den Angeklagten auf dem Betriebshof des Zeugen abgespielt haben, und dass es sich bei seinen jetzigen Angaben um eine bloße Schlussfolgerung gehandelt hat."
All dieses WischiWaschi reichte einem Deutschen Gericht (nicht Mahlzeit) zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe! Wie tief können wir noch fallen?
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2 Kommentare:
Es verwundert zum Teil doch sehr, was heute zur Verurteilung alles ausreichen kann. Da es offensichtlich keinen Boden gibt, ist die Falltiefe unendlich.
Traurig aber wohl wahr.
Viel Erfolg
für das anstehende Rechtsmittel
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