Dass Parteigelder insbesondere im Wahlkampf nur nach bestimmten Regeln verwendet werden dürfen, müsste Politikern wohl bekannt sein. Dass man dann, wenn man den Regeln nicht folgt, Erinnerungslücken hat, ist leider auch bekannt. Dass man damit eine Partei in die Pleite treiben kann, sollte die Parteien veranlassen, die Verantwortlichen rauszuschmeißen und persönlich in Regreß zu nehmen. Geht natürlich nicht, wenn es alle gewusst haben sollten.
Der rheinland-pfälzischen CDU droht offenbar ein finanzielles Desaster. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag vorab berichtete, prüft der Landesrechnungshof, ob die Union 386 000 Euro Fraktionsgelder für den Landtagswahlkampf 2005/2006 zweckentfremdet hat. Es gehe um Zahlungen an die Düsseldorfer Unternehmensberatung C4, die nach Angaben des damaligen Mitinhabers Carsten Frigge angeblich zur Vorbereitung «parlamentarischer Initiativen» verwandt worden seien. Nun seien Dokumente aufgetaucht, die Zweifel an der Wahrheit dieser Aussage aufkommen ließen.
Wenn das Geld doch für den Wahlkampf verwendet wurde, wäre dies ein schwerer Verstoß gegen das Parteiengesetz. Die CDU müsste zur Strafe das Dreifache der Summe zurückzahlen und wäre damit praktisch pleite. Die rheinland-pfälzische Partei bestreitet die Vorwürfe laut «Spiegel». Frigge, der seit 1. September als Staatsrat bei der Hamburger Wirtschaftsbehörde arbeitet, kann sich «nicht an Details erinnern».
Quelle: ddp
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