26 November 2008

Pädagogischer Spielraum der Lehrer gewichtiger als Elternwille

Das wird so manche Elternseele zum Kochen bringen. Nicht sie, die Eltern, sondern die Lehrer sollen das entscheidende letzte Wort haben, wenn es um die Empfehlung über den schulischen Werdegang der Kinder geht.
Die sogenannte Schulartempfehlung der Grundschule ist gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Das berichtet die Fachzeitschrift «NVwZ-Rechtsprechungsreport» mit Bezug auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis. Das Gericht dürfe nicht selbst die Eignung des Schülers beurteilen, sondern müsse den pädagogischen Spielraum der Lehrer beachten. Daher könne es nur prüfen, ob der Lehrer etwa bei seiner Empfehlung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen sei.
Quelle: dpa

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Vor einiger Zeit habe ich beim Googeln eine Studie gefunden, die sich mit der Zuverlässigkeit von Schulartempfehlungen der Grundschule befasst hat. Das Ergebnis war: Schüler, die aufgrund einer Empfehlung der Grundschule ins Gymnasium eingetreten sind, haben dort prozentual häufiger versagt als Schüler, die aufgrund einer Entscheidung der Eltern _gegen_ die Empfehlung der Grundschule ans Gymnasium gegangen sind (in dem Bundesland, das betrachtet wurde, ist das möglich). Nicht sehr ermutigend ...

Leider finde ich den Link gerade nicht mehr - falls ihn jemand kennt, bitte posten!

 

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