Nach acht Verhandlungsstunden verblüffte Richterin Heike Paraknowitsch gestern Angeklagte, Verteidigerinnen und Zuschauer im Saal 116 des Amtsgerichts mit einem unerwartet harten Urteil: elf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 10 000 Euro wegen sechsfachen Betrugs und zweifacher Untreue."Auch ich schätze Ihr Engagement", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung nach vier Verhandlungstagen zu den ehemaligen Geschäftsführern der Eissporthalle in Lebenstedt. "Und Ihre Bezahlung war vielleicht nicht angemessen." Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 1998 sollten die beiden städtischen Beamten rund die Hälfte ihres Nebeneinkommens an die Stadt abführen.
Als sie daraufhin kündigten, setzten die Ratsherren im Aufsichtsrat der Hallenbetreibergesellschaft VBG alle Hebel in Bewegung, um die erfolgreichen Geschäftsführer zu halten. Dabei entstand diese Vertragskonstruktion: Die Geschäftsführer sollten pro Monat 700 Mark Vergütung sowie 950 Mark Vorschuss auf eine Kostenerstattung bekommen.
Entscheidend sei für das Urteil, dass am Ende eines jeden Jahres die im Anstellungsvertrag vorgesehene "Spitzabrechung" zu erfolgen hatte, sagte Richterin Paraknowitsch. Dieser Nachweis, dass den Geschäftsführern die Kosten für Fahrten, Bewirtungen oder Büromaterialien tatsächlich entstanden seien, sei nie erfolgt – und sei auch nie geplant gewesen, glaubt sie.
"Es war nicht in Ordnung, die Spitzabrechnung nicht rechtzeitig vorzunehmen", hatte die Verteidigerin zuvor in ihrem Plädoyer bestätigt. Doch ein Betrug entstehe daraus nur, wenn das von vornherein geplant gewesen sei. "Dafür gab es keinen Hinweis in der Beweisaufnahme", sagte Uta Rüping.
Der Stadt sei keinesfalls ein Schaden – der Staatsanwalt rechnet mit je 33 000 Euro – entstanden. Zum Beispiel durch Fahrtkosten habe ihr Mandant in den Jahre 1999 und 2000 sogar mehr für seinen Job aufgewendet, als er an Erstattung bekommen habe.
Wenn man sieht, welche Strafen im Landgerichtsbezirk Braunschweig bei ungleich höheren Schäden bei VW-Managern in Ansatz gebracht werden, dann kann man dieses Urteil des zum Landgerichtsbezirk Braunschweig gehörenden Amtsgerichts Salzgitter zumindest nicht gerade als maßvoll bezeichnen.
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