Staatsanwalt Scholz warf dem Angeklagten eine „kaum zu ertragende, widerliche Heuchelei“ vor. Er habe völlig teilnahme- und emotionslos die Verhandlung verfolgt.
Hätte der Staatsanwalt begriffen, dass das Recht, zu schweigen, auch das Recht umfasst, Emotionen und Gefühle schweigen zulassen, hätte er sich zu solchen völlig unsachlichen Äußerungen sicher nicht hinreißen lassen.
3 Kommentare:
Der nimmt seinen Job wahrscheinlich überall mit hin. Im Restaurant wird die Einhaltung der Kühlkette überprüft, in der Bar das Jugendschutzgesetz und im Stadion die Fan-Gesänge auf eventuell beleidigende Inhalte.
Sie hätten vielleicht den nächsten Satz des Berichts auch noch lesen sollen. Da steht nämlich: "Das passe nicht zu seinen angeblichen Gefühlen, die in der Erklärung zu Prozessbeginn verlesen wurde." Da die Frage, ob der Angeklagte glaubhaft Reue gezeigt hat, nunmal strafzumessungsrelevant ist, gehört eine Würdigung dieser Umstände deshalb sehr wohl ins staatsanwaltliche Plädoyer.
Aber nicht mit diesen Worten
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