Dass eine Strafvollstreckungskammer Verteidiger als lästige überflüssige Zecken ansieht, kann man vermuten, oft wird es aber dokumentiert. Heute hatte ich solch einen Fall bei einer 2/3-Anhörung.
Mein Beiordnungsantrag natürlich bis heute nicht beschieden, das OLG könnte ja dazwischenfunken.
Stellungnahme der JVA? Mir nicht zugeleitet worden.
Stellungnahme der STA? Mir nicht zugeleitet worden.
Und dann noch die Zynismuspeitsche herausgeholt. Die Vorsitzende fragt den Verurteilten,ob er denn noch etwas sagen wolle, was für seine frühzeitige Entlassung spräche.
Er teilt mit, dass seine Mutter seit letztem Jahr an Krebs erkrankt sei und die Erkrankung sehr weit fortgeschritten sei.
Darauf fragt die Vorsitzende den Verurteilten, ob seine Mutter denn wisse, dass er in Haft sitze und weshalb, was von dem Verurteilten bejaht wird. Dann wisse er ja sicher auch, dass er seiner kranken Mutter keinen Gefallen getan habe und dass seine Straftaten und Inhaftierung der Genesung nicht zuträglich seien.
Wenn solche Anhörungen nur noch stattfinden, um die Verurteilten zu verhöhnen, sollte man sie besser abschaffen - oder die Richter, die sich auf dieses Niveau begeben, in Abteilungen versetzen, in denen man mit Zynismus gern gesehen ist.
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2 Kommentare:
Ein Skandal. Hier müsste einmal ein medienwirksamer Eklat inszeniert werden.
wirklich war! wie denken die ganzen verbr3chensopfernvon dem mübeltäter denn wohl darüber!
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