Manchmal möchte ich wirklich wissen, aus welchen Schundromanen manche Haftrichter ihr Wissen ergänzen.
Mein Mandant lebt seit etwa 20 Jahren in Deutschland. Er hat mit seiner Lebensgefährtin 5 Kinder, das jüngste Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Eltern und Geschwister leben ebenfalls seit Ewigkeiten in Deutschland.
Er ist Kurde und lebte bis zu seiner Ausreise nach Deutschland im Libanon. Sein ausländerrechtlicher Status ist ungeklärt, er ist "Staatenloser". Heiraten kann er nicht, weil ihm der Libanon keinen Pass geben will, weil er angeblich türkischer Abstammung ist, wovon er aber nichts weiß.
Seit Jahren wird versucht, seinen Status jedenfalls so zu manifestieren, dass er heiraten und arbeiten kann. In den Libanon kann er nicht, weil er von dort keinen Pass bekommt und als Staatenloser nicht einreisen darf, so dass er dort seine genaue Herkunft auch nicht klären kann.
Und wie begründet das Amtsgericht Gifhorn die Fluchtgefahr: Der Beschuldigte kann jederzeit in sein Heimatland ausreisen.
Mein Mandant wäre dankbar, wenn dieser Richter ihm zunächst mitteilt, welches sein Heimatland ist und verrät, wie er dort hinreisen kann - ohne Pass und ohne geklärten Status.
Auch bei Richtern sollte man erwägen, sie nach Leistung zu bezahlen und sich vorbehalten, sie zu entlassen, wenn sie völlig aus der Spur laufen.
1 Kommentar:
Na dann ->Gute Nacht Deutschland<-
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