Das sah heute eigentlich übel aus, sowohl bezüglich der zu erwartenden Strafe als auch bezüglich der zu erwartenden Verhandlungsdauer. 7 Angeklagte, 8 Taten, gegenseitige Belastungen in den bisherigen Vernehmungen, dicke Akten und drohende dicke Luft zwischen den Angeklagten.
Das Amtsgericht Halberstadt versuchte deshalb, eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten zu finden, wobei noch die Besonderheit bestand, dass trotz Schöffengerichtsanklage zwei der Angeklagten keinen Verteidiger hatten.
In einem offenen Gespräch wurden dann Strafhöchstgrenzen vereinbart, mit denen alle Beteiligten leben konnten. Nach Abarbeiten einiger prozessualer Klippen kam dann nach verhältnismäßig kurzer Zeit das raus, was vereinbart wurde.
Die Erfahrung zeigt, dass auch Richter, die früher Zusagen von Strafobergrenzen gehasst haben wie der Teufel das Weihwasser, immer mehr bereit sind, an solchen einvernehmlichen Lösungen nicht nur mitzuwirken, sondern sie aktiv herbeizuführen.
Frau Harms wird es nicht gern hören, aber so soll es sein, wenn es sich anbietet.
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