13 April 2007

Frau verführt 15-jährigen Sohn ihres Freundes drie Jahre zum Sex: Freispruch

Die Angeklagte schwieg im Amtsgericht Leipzig.

Der Junge nicht. Er sagt: „Es begann in den Sommerferien. Ich sah mit Kerstin fern, als sie fragte, ob ich sie miezle.“ Die Richterin: „Was heißt das?“

Der Junge: „Da streichelte ich sie erst am Arm, später am Rücken und am Bauch. Plötzlich nahm sie meine Hand, steckte sie in ihr Höschen. Ich musste sie mit zwei Fingern massieren, um den G-Punkt zu treffen.“

Dann schliefen sie miteinander. Lars: „Sie öffnete meine Hose, legte sich auf mich. Als ich 16 war, kam es einmal wöchentlich zum Sex.“

Fast drei Jahre lang merkte keiner etwas. Heute schämt sich der Junge dafür, sagt: „Sie hat mich gezwungen, weil sie mich liebte.“ Und er? Der Verteidiger: „Lars schrieb SMS mit ,Hdl‘, was für ,Hab dich lieb‘ steht.

Das Urteil der Richterin: Freispruch! Begründung: „Die Frau hatte keine Obhut- und Erziehungspflicht.

Quelle: t-online.de

Darf sich die Dame aber glücklich schätzen, dass sie nicht in Amerika gemiezelt hat.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Richtig, da werden Verbrecher für schwere Straftaten verurteilt.

Anonym hat gesagt…

Miezeln ?

Etwa von Mieze = Katze ?

Im Italienischen wird mit gatto (Katze) auch nicht nur das Tier bezeichnet, sondern auch das, was bei uns auch "Bär" heißt.

Anonym hat gesagt…

"Rallig" oder "Knut"?

 

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