„Die Vernehmungsprotokolle sind nicht verwertbar. Die Polizisten formulieren die Aussagen teilweise so, dass sie zum Tatbestand passen“, kritisierte Verteidiger Christian Mulzer. Auch Richter Wohlfahrt entdeckte in den Protokollen einige „massive juristische Formulierungen“, die kaum aus dem Mund der Zeugen stammen können: „Damit können wir hier nichts anfangen. Dieses Problem haben wir oft.“
Es schreit doch immer wieder zum Himmel, was Polizeibeamte in Protokollen als Aussagen von Beschuldigten oder Zeugen aufnehmen:
"Ich wurde bei der Vernehmung niemals unter Druck gesetzt, mir wurden Zigaretten gereicht und mir wurde die Möglichkeit gegeben, eine Currywurst und 0,5 l Cola zu mir zu nehmen."
"Mir wurde § 31 BtMG erklärt, ich habe mich aber völlig unabhängig davon entschlossen, hier alles zu offenbaren, was ich weiß, weil ich mein Gewissen erleichtern will."
"Der Polizeibeamte hat mich belehrt.Obwohl ich stark alkoholisiert bin, habe ich die Belehrung genau verstanden und ..."
Wenn alle Strafrichter diese Erkenntnis, die sie natürlich haben, so umsetzen würden (Damit können wir hier nichts anfangen) und die Nachtschattengewächse mal von den Augen entfernen würden, wäre das der Gerechtigkeit sicher eher zuträglich, als diese kaum noch zu ertragende aber immer wieder gern genommene dummschwätzerische Formulierung:
"Welchen Grund sollte ein Polizeibeamter haben, etwas zu protokollieren, was nicht gesagt wurde."
2 Kommentare:
Nachfrage der Verteidigerin an den Polizeibeamten:
Stimmt es, daß Sie meinem Mandanten gesagt haben, er könne sagen, was er wolle, die Geschädigte sei Justizbeamtin und ihr glaube man sowieso?
Nein. Natürlich nicht. Das wäre doch ein unzulässige Vernehmungsmethode.
Aha.
Die Polizeibeamten sind eben die Profis. Aber manchmal ist die Kooperation der Bürger durchaus hilfreich.
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