26 April 2007

Geiz ist Geil

Wenn es ums Kleingeld geht, hört der Spaß auf. Auch ein Milliardär möchte beim Einkaufen ein Schnäppchen-Gefühl verspüren. Sonst macht selbst eine goldene Uhr am Handgelenk keine rechte Freude.

Hermann T., dessen Familie eine große Münchner Firma gehört, steht im Ranking der 100 reichsten Deutschen ziemlich genau in der Mitte. Geschätztes Vermögen: 1,9 Milliarden Euro. Dieser Industriekapitän führt mit einem Münchner Juweliergeschäft einen erbitterten Kampf um Rabatt-Prozente und einen Einkaufsgutschein. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Landgericht München I verhandelt.

Es geht um eine "Lange 1". Das ist ein begehrtes Sammlerstück aus der noblen Uhren-Manufaktur von Lange & Söhne in Glashütte. Dieses kostbare Stück hatte 2001 die damalige Ehefrau vom Hermann T. als Geschenk für ihren Mann bei dem Juwelier für rund 14 800 Euro gekauft.

Dem Industrie-Magnaten gefiel die Uhr jedoch nicht. Sie wurde gegen einen Gutschein zurückgegeben. Einige Zeit später ließ er durch seine Sekretärin eine Hublot-Uhr im Wert von knapp 3000 Euro erwerben.

Um die restlichen rund 11 900 Euro wird seither gestritten. T. wollte eigentlich eine andere kostbare Uhr dafür kaufen, doch alle Anläufe scheiterten an den angebotenen Rabatt-Prozenten. Der Milliardär erwartete, wie für die Lange & Söhne, 25 Prozent Nachlass. Die Rabatt-Gewährung in dieser Höhe sei eine dauernde Übung gewesen. Doch im Vergleich mit den Preisen anderer Händler erschienen ihm die nun offerierten Nachlässe stets zu gering.

Nach einigem Hin und Her verlangt er jetzt die Auszahlung des Gutscheins. Das will jedoch die Juwelierfamilie nicht. Es sei nie die Rede davon gewesen, dass sich der Rabatt in gleicher Höhe auch bei anderen Einkäufen automatisch fortsetzen würden.

Ungerecht behandelt?

Am Dienstagnachmittag im Sitzungssaal des Justizpalastes saß allerdings nur Hermann T.s Anwalt Peer Groschke. Sein Mandant weilt derzeit in China. Der Jurist machte der Einzelrichterin Lesslie Trüstedt deutlich, dass T. sich ungerecht behandelt fühle und deshalb sein Recht durchsetzen wolle. Juweliers-Anwalt Maurice Brodski pochte dagegen darauf, dass sein Mandant zur Rücknahme der Uhr damals gar nicht verpflichtet gewesen wäre. Außerdem hätte sich das mit den Rabatten seit damals sehr verändert, die Händler hätten praktisch keinen Spielraum mehr.

Die Richterin schaffte es dann aber doch, einen Kompromiss anzubahnen: Der Juwelier erklärte sich bereit, den 11 900-Euro-Gutschein für 7000 Euro zurückkaufen. Die Differenz erklärte Anwalt Brodski mit den erheblichen Ausgaben, die sein Mandant im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit schon gehabt habe und noch haben werde (das Verfahren dürfte mit Anwalts- und Gerichtsgebühren schon jetzt kaum weniger als 4500 Euro kosten). Ob der Industrieboss zustimmt, wird sich nach seiner Rückkehr aus China zeigen. Sollte er ablehnen, würde im Juli ein Urteil gefällt.

Quelle: sueddeutsche

Geizig und keine Ahnung von Uhren. Pralle Kombination, aber reich durch Geiz. Guter Deutscher.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hier geht es nicht um's Geld, sondern um's Prinzip. Letzeres wird natürlich präzise in Euro gemessen.

Anonym hat gesagt…

das ist sicher wieder so ein geschäftstüchtiger jude wie es einige geschickte geschäftsleute gibt. nicht nur in deutschland übrigens.

 

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