09 Juni 2007

Auch Staatsanwälte wissen nicht immer, wann das Ende erreicht ist

Vor 14 Monaten wurde der deutsch-äthiopische Ingenieur Ermyas M. in Potsdam brutal niedergeschlagen. Vor Gericht wurde nun das zweite Stimmgutachten vorgetragen, das die Täter überführen soll. Doch es sorgte nur für Stirnrunzeln.

Der letzte Versuch des Staatsanwalts, die beiden Angeklagten anhand ihrer Stimme zu überführen scheiterte nun an der Eigentümlichkeit des Gutachtens. Überraschung löste zum Beispiel die Feststellung aus, auf dem Mitschnitt seien nur zwei Stimmen zu hören: die des Geschädigten und die eines Täters.

"Wir haben die Mailbox xig-mal gehört, und wir sind immer davon ausgegangen, dass es drei Personen sind." fragt Richter Thies. Wieder Stirnrunzeln, diesmal schon schweißbeglänzt.

"Drei?" fragt Professor Rahman zurück.

"Ja drei", antwortet Richter Thies.

"Wir haben jede Passage analysiert, und da war nur ein Sprecher neben dem Geschädigten", sagt Professor Rahman bestimmt. Kopfschütteln im Saal. Der Computer hat einen Täter weggerechnet!
Quelle: stern

Das für die ewig über Verteidiger meckernden Anonymi, die niemals erkennen, wie längst gescheiterte Anklagen von manchen Staatsanwälten auf Staatskosten "verteidigt" werden bis zur Grenze des Absurden.

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