Nicht selten entsteht der Eindruck, dass das eine oder andere Gericht geneigt ist, mehr Mühe zu investieren, einer Sachentscheidung zu entgehen, als selbige zu treffen.
Das Landgericht Dessau hatte über die Beschwerde meiner Mandantin betreffend der Ablehnung einer Beiordnung als Pflichtverteidiger zu entscheiden, die das Amtsgericht Zerbst während der Hauptverhandlung getroffen hatte.
Anstatt sich mit den auf der Hand liegenden Rechtsproblemen auseinanderzusetzen, hat man die Beschwerde als unzulässig verworfen und sich dabei auf eine mehr als 12 Jahre alte Entscheidung des OLG Naumburg berufen, die in der Kommentierung eindeutig als von der zutreffen, überwiegenden und ganz herrschenden Meinung abweichend aufgeführt wird.
Dass sich Recht in mehr Als 12 Jahre fortentwickelt haben könnte, scheint dort nicht in Betracht gezogen zu werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen