28 Juni 2007

OLG Braunschweig korrigiert STA Hildesheim und die Strafvollstreckungskammer des LG Braunschweig

Der böse Litauer war als Kopf einer Autoschieberbande, die der organisierten Kriminalität zugeordnet wurde, vom Landgericht Hildesheim verurteilt. Die STA Hildesheim wollte keine Halbstrafenabschiebung, weil er Kopf der OK-Bande gewesen sein soll. Die Strafvollstreckungskammervorsitzende wollte keine 2/3-Entlassung, weil er Kopf der OK-Bande gewesen sein soll. In der Anhörung gab es dann noch die Zynismusklatsche von der Vorsitzenden.

Gut, dass es das OLG gibt. Mein Mandant wird morgen entlassen. Aus der Begründung des OLG (Ws 120/07):

Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer ist es nicht zulässig, die Schuldschwere der begangenen Tat zu berücksichtigen (wenn es um die vorzeitige Entlassung geht).
Es gibt Strafvollstreckungskammermitglieder, denen man in ihrem unglaublichen Streß gönnt, Zeit zu finden, einmal selbst in einen Kommentar zu schauen, bevor die Oberlandesgerichte mit der Korrektur solcher grottenfalschen Entscheidungen belästigt werden müssen.

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