Die andere Seite, der stern:Das Amtsgericht Rostock verurteilte am Mittwoch im Schnellverfahren insgesamt vier Gewalttäter wegen ihrer Beteiligung an den Straßenschlachten mit der Polizei. Ein Deutscher und ein Spanier erhielten wegen versuchter schwerer Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs neun Monate Haft ohne Bewährung, wie eine Justizsprecherin sagte. Ein Gewalttäter aus Polen habe diese Vorwürfe gestanden und sechs Monate auf Bewährung bekommen. Ein weiterer Spanier sei wegen vollendeter schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Es ist ein schockierendes Bild: Am Boden ein Mann, sein Kopf eng eingewickelt mit einem T-Shirt, hochgerüstete Polizisten um ihn herum. Ein Augenzeuge berichtet, die Beamten hätten ihn niedergeschlagen. Noch weiß niemand genau, was passiert ist, aber es könnte nicht der einzige derartige Fall sein.
Ein Polizist habe den Mann geschlagen, daraufhin sei er zu Boden gegangen und mit Gesicht und Bauch liegen geblieben. Ein Beamter habe mit der Hand mehrfach den Kopf des Opfers auf den Boden gestoßen, ein anderer das weiße T-Shirt, das als weißer Fleck zu erkennen ist, um den Hals des Betroffenen gewrungen und zugezogen. Dabei wurden der Betroffene und die Polizisten von anderen Sicherheitskräften umringt, die zudem versucht haben sollen, das Schießen von Fotos zu verhindern.
Ich missbillige ausdrücklich jede Art der Gewalt, so ernst die Themen auch sein mögen, wegen derer demonstriert wird.
Ich missbillige jeden Richter, der aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit vergißt, dass die Frage der Bewährung mit generalpräventiven Gesichtspunkten nichts zu tun hat.
Ich missbillige Polizisten, die, so schwer und verantwortungsvoll ihre Aufgabe auch sein mag, weit über die Ziele hinausschießen.
Und ich missbillige einen Rechtsstaat, der die Schnellrichter nur über die eine Seite richten lässt, während die andere warten kann, bis Gras über die Sache gewachsen ist.
5 Kommentare:
die Gesetze scheinen sowieso nichtmehr gültig zu sein, wenn es sich um die npd handelt... 8(
[url]http://www.g8-tv.org/index.php?clipId=1719[/url]
"Ich missbillige jeden Richter, der aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit vergißt, dass die Frage der Bewährung mit generalpräventiven Gesichtspunkten nichts zu tun hat."
Da könnte ein Blick in § 56 Abs. 3 StGB aber lehrreich sein.
Der Gesetzestext allein hilft nicht. Ein wenig sollte man dann schon in Literatur einsteigen und feststellen: Eine Versagung der Aussetzung nach Abs. III allein im Hinblick auf generalpräventive Erwägungen ohne Erörterung der Sozialprognose, insb. auch der Täterpersönlichkeit, ist regelmäßig rechtsfehlerhaft.
Na wer sagt's denn, das hört sich doch gleich ganz anders an als "... nichts zu tun hat".
Jetzt müssten Sie nur noch erklären, wie Sie dem Bericht im Focus entnommen haben, dass die Versagung der Bewährungsaussetzung "allein (!) im Hinblick auf generalpräventive Erwägungen" erfolgt ist.
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