19 Juni 2007

"Braunschweiger Kessel" war grundrechtsverletzend

Der "Braunschweiger Kessel" erlangt traurige Berühmtheit: Der Polizei-Einsatz während des NPD-Aufmarschs am 18. Juni 2005 gegen Gegendemonstranten wird im Grundrechte-Report 2007 behandelt.

In dem Report werden jährlich Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen aufgelistet. Die Polizei hatte an dem heißen Sommertag etwa 250 Menschen auf dem Hagenmarkt mehr als zwei Stunden eingekesselt, um die Rechtsextremen ungehindert ziehen lassen zu können.

Schülerinnen, die im Kessel festgehalten worden waren, sagten: "Wir waren eingepfercht wie Tiere."

Der Einsatz war von Gerichten ebenso wie der Wasserwerfer-Einsatz zuvor als Unrecht beurteilt worden. In beiden Fällen wurde festgestellt: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde verletzt.

Die Polizei hat aus den Urteilen gelernt. Braunschweigs Polizeidirektor Harry Döring sagt: "Ich habe die Anweisung gegeben, bei vergleichbaren Fällen künftig das Versammlungsrecht und nicht mehr wie im Juni 2005 das Gefahrenabwehrrecht anzuwenden."

Quelle: newsclick

Ein weiser Gedanke, der sich aber schon 2005 hätte aufdrängen müssen.

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