"Sie hätte ja auch mal den Beipackzettel lesen können", protestierte der Mediziner. Doch die Richter ließen sich nicht beirren: Der Doktor hatte die ungewollte Schwangerschaft seiner Patientin verschuldet, entschieden sie.
Das Paar hatte seine finanziellen Verhältnisse genau unter die Lupe genommen und danach klar entschieden: "Für Kinder haben wir nicht genug Geld." Der Arzt, der der Frau seit Jahren die Pille verschrieb, war darüber informiert. Doch als das gewohnte Präparat vom Markt verschwand, machte der Mediziner bei der Umstellung einen verhängnisvollen Fehler: Er verwechselte die Namen zweier Präparate und verordnete Hormonersatz statt Pille.
Die Frau wurde schwanger und brachte eine gesunde Tochter zur Welt. Nun verlangte sie von ihrem Arzt Unterhaltszahlungen für das Kind bis zur Volljährigkeit. Die Versuche des Mediziners, die Schuld abzuwälzen - die unfreiwillige Mutter habe ja nicht mal den Beipackzettel angeschaut -, blieben fruchtlos. Die Mitschuld der Frau bezifferten die Richter des Oberlandesgerichtes Celle auf maximal 25 Prozent. Sie sei als Patientin nicht verpflichtet, den Beipackzettel zu lesen. Zudem könne sie dem als Laie nicht unbedingt entnehmen, dass das Präparat kein Verhütungsmittel sei (Oberlandesgericht Celle, AZ 1 U 82/06).
Wollen Sie ein Kind finanziert haben? Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, den Beipackzettel müssen Sie nicht lesen.
1 Kommentar:
Nun ja -- zumindest die Apotheker argumentieren seit Jahr und Tag, nur sie könnten Patienten richtig beraten, bei DocMorris & Co. bliebe nur der Beipackzettel. UNd der sei eben zu wenig ;-D
Abgesehen davon, dass auch die regelmäßige Pille-Verschreiberei mit der ärztlichen Fürsorge begründet wird, ohne die es nicht gehen könne.
Allerdings haben wir vor Jahren noch gelernt, dass ein gesundes Kind kein Schaden sie und auch nicht sein könne; hat sich da etwa zwischenzeitlich etwas geändert? Abgesehen von diesem Urteil natürlich...
Senior
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