Auch für einen Radfahrer kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem Entzug des Führerscheins enden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Fahrerlaubnis dürfe entzogen werden, wenn der Radfahrer mit 1,6 oder mehr Promille erwischt wurde und die Gefahr bestehe dass er sich auch alkoholisiert hinters Steuer setze, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit wiesen sie die Klage eines 41-jährigen Mannes aus Potsdam ab.
Jetzt fehlt nur noch, dass besoffene Fußgänger auch noch um ihre Fahrerlaubnis bangen müssen.
2 Kommentare:
Na klar, nicht nur Fussgaenger sondern auch Taxipassagiere, damit jeder Berauschte vogelfrei wird und einige Fanatiker ihrem Ziel in D die Prohibition einzuführen näher kommen.
Radfahren darf er noch? Gerade jetzt, wo er kein Auto mehr fahren darf ...
Kommentar veröffentlichen