Heute tritt das seit Jahren umstrittene Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Bürger haben nun das Recht, sich bei den Behörden über Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug und Reinigungsmittel zu informieren. Anfragen sollen innerhalb von vier Wochen beantwortet oder Akteneinsicht gewährt werden. Weigert sich die Behörde, kann der Bürger dagegen Widerspruch einlegen.
Seit November sind die Lebensmittelbehörden bereits dazu verpflichtet, Namen von Firmen und Produkten im Internet zu veröffentlichen, wenn Gesundheitsgefahren drohen oder eine Firma verdorbene Lebensmittel verkauft.
Bei den Anfragen an die Behörden werden unter Umständen Gebühren fällig. Nur wenn es sich bei der Anfrage um eine Auskunft zu einem Rechtsverstoß handelt - wie etwa beim Gammelfleischskandal - so bleibt sie kostenfrei. Bei allen anderen Anfragen gilt: Je komplizierter die Auskunft, desto höher die Gebühr.
Also erst nachdenken, dann nach den Gebühren fragen, nochmals nachdenken und im Zweifel die Finger davon lassen und warten, bis andere die Frage gestellt haben.
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