20 Mai 2008

Freispruch für den Fummel-Uffz durch Richter Jürgen Hüttinger

Unteroffizier S. wollte fummeln. So viel gab er selbst in einer SMS an seine Kameradin N. zu. Aber hat er tatsächlich so gefummelt, dass eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs der Schlafenden gerechtfertigt war?

Nein, sagte gestern Amtsrichter Jürgen Hüttinger und verwies auf demokratische Prinzipien. „Es wäre eines Rechtsstaats unwürdig, in diesem Satz ein Schuldbekenntnis zu sehen. Bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten muss der sexuelle Missbrauch erheblich sein.“

Nach einer Rückenmassage durch ihn war die Soldatin damals auf ihrer Stube eingeschlafen. Eine halbe Stunde später wachte sie auf. „Weil ich seine Hand in der Hose spürte.“ Bevor sie nachfragen konnte, war ihr Kamerad schon zur Tür hinaus. An die 20 SMS gingen hin und her, sie wollte von ihm wissen, was genau passiert war. „Sag doch einfach, was du wolltest“, schrieb sie. Seine Antwort: „Ich wollte fummeln, weil dein Körper nicht zu verachten ist. Meine Hände waren nicht immer da, wo sie hätten sein sollen. Aber das, was du denkst, habe ich nicht gemacht.“
Quelle: mittelbayrische.de

Im Zweifel für den Angeklagten, selten genug, dass dieser Grundsatz zur Anwendung kommt, so dass Herr Hüttinger sich sein Lob abholen darf.

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