26 Mai 2008

Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Theaterprozess

Entgegen der Einschätzung zumindest der Verteidiger geht die Staatsanwaltschaft im so genannten Theaterprozess von Halberstadt im Landgericht Magdeburg davon aus, dass nachgewiesen werden kann, dass alle vier Angeklagten in der Tatnacht am Tatort waren, ohne dass drei von ihnen allerdings eine Tatbeteiligung nachzuweisen sei.

Jedenfalls stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass das erste Zuschlagen des Haupttäters eine Reaktion dieser Person darauf war, dass eine Zeugin aus der Theatergruppe ihn mit den Worten angesprochen hatte: "Bist Du schwul, oder was?!"

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