22 Mai 2008

In dubio pro reo, das unbekannte Wesen

Letzte Woche hatte ich jemanden zu verteidigen, der mit einem Türsteher in eine Auseinandersetzung geraten war und dessen Position als Angeklagter davon geprägt war, dass Staatsanwaltschaft und Gericht die klassische Rollenverteilung als Gott gegeben hingenommen haben: Der Angeklagte lügt, der Zeuge sagt die Wahrheit! Das war letzte Woche!

Heute nun sind die Karten anders gemischt. Ich vertrete den Türsteher, der sich nachvollziehbar auf eine Notwehrsituation beruft. Hoffentlich nimmt dieses Gericht das mit der klassischen Rollenverteilung nicht ganz so ernst und hält es zumindest für möglich, dass ein Zeuge sogar die Unwahrheit sagen könnte, wenn er die Anklage stützt.

Für Staatsanwälte scheint solch eine Konstellation zwar regelmäßig ausgeschlossen zu sein, der ein oder andere Richter aber öffnet sich hin und wieder dieser denkbaren Alternative. Ich bin gespannt, was der Tag so bringen wird.

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