Durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist es nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht mehr notwendig, dass Ermittlungsbehörden für bestimmte Auskunftsersuchen bei Providern eine richterliche Anordnung einholen. Das geht aus einer Entscheidung (Az. 3 Qs 83/07) der 3. großen Strafkammer des Gerichts hervor. Hintergrund ist ein vorangegangener Beschluss bezüglich der Ermittlung von Tauschbörsennutzern, mit dem das Amtsgericht (AG) Offenburg bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.
01 Mai 2008
Wo, zum Teufel, liegt Offenburg?
Ein Beschluss mit der möglichen Überschrift: "Ich schreie nach dem Bundesverfassungsgericht" stammt aus der Feder einer Kammer des Landgerichts Offenburg, die möglicherweise einmal berühmt werden wollte:
Quelle: heise
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