Die Taten sollen stattgefunden haben 2000 bis 2002, die Strafanzeige stammt aus dem Jahre 2003. Die Anklage wurde 2007 erhoben, heute fand die Hauptverhandlung wegen Menschenhandels vor dem Schöffengericht in Hameln statt.
Mein Ansinnen, in Anbetracht des extremen Zeitablaufs und weil das angebliche Opfer erklären ließ, kein Interesse mehr an einer Verurteilung zu haben, die Sache nach § 154 StPO zu verfahren, was möglich gewesen wäre, scheiterte daran, dass die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nicht zuständig, der ehemals zuständige Staatsanwalt nicht mehr zuständig ist, die jetzt zuständige Staatsanwältin nicht erreichbar war und eine andere Staatsanwältin offenbar die Verantwortung nicht übernehmen wollte.
So kann das in unserem Rechtsstaat gehen. Verzögerung, bis niemand mehr Verantwortung übernehmen will.
4 Kommentare:
Und das hier haben manche, aber nicht alle Verfahrensbeteiligten gelesen.
Komisch, schon wieder Staatsanwältinnen.
werter Kollege, da haben Sie ja Glück das es hier keine Chauvikasse gibt.
Aber ähnlich Feststellungen mache ich auch immer wieder. Der Supergau war eine Verhandlung wegen fahrlässiger KV bei einem Verkehrsunfall vor dem AG LWL. Richterin und Staatsanwältin.
Dazu noch ein BMW fahrender Wessi mit jungen Verteidiger.
Ergebnis Geldstrafe von 15 Tagessätzen mit haarsträubender Begründung.
Die Zulassung zur Berufung lehnte das LG SN mit einem Satz ab...
Iss ja auch doof, daß sich der besagt Verkehrsunfall ausgerechnet vor dem AG LWL ereignet hat.
Kommentar veröffentlichen