26 Mai 2008

Endlich: Liste "Gewalttäter Sport" ist gekippt

Endlich ist es so weit, das Verwaltungsgericht Hannover hat eins der heftigsten Willkürinstrumente der sogenannten "szenekundigen Beamten" gekippt. Bisher ist nämlich bei Betroffenen der Eindruck entstanden, dass man auf die Liste kommen konnte, wenn man nur in der falschen Straßenbahn gesessen hat oder wenn man nicht so wollte, wie die "szenekundigen Beamten" es wollten. Gegen die Aufnahme in die Liste gab es keine Rechtsmittel, weil die Liste erkennbar im rechtsfreien Raum entstanden war. Dem hat das Verwaltungsgericht Hannover (- 10 A 2412/07 -, nicht rechtskräftig) nunmehr einen Riegel vorgeschoben:

Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei "Gewalttäter Sport", in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.

Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei "Gewalttäter Sport", weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. Dieser Mangel führt hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.

Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

Quelle: VG Hannover und Sportrecht

Damit kippeln nun auch sämtliche Ausreiseverbote und Meldeauflagen für Personen während der Fußball-Europameisterschaft, soweit diese nur darauf beruhen, dass jemand auf die Liste gesetzt worden war.

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