Beamte haben kein Anrecht auf Beihilfe bei ärztlich verschriebenen Potenzmitteln wie Viagra. Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine am Freitag in Leipzig bekannt gewordene Entscheidung damit, dass solche Präparate nicht von sogenannten Lifestyle-Produkten abzugrenzen seien, von denen auch Gesunde Gebrauch machten. Sie seien nicht erforderlich, um einen vom Willen und vom Verhalten des Patienten unabhängigen Leidenszustand zu beseitigen oder zu lindern. Damit unterschieden sich die Fälle von den Leiden, denen unzumutbare Beschwerden folgten, wenn sie unbehandelt bleiben.
Dann muss der Beamte die kleinen Blauen wohl selbst bezahlen oder sich Alternativen ausdenken, wie die dementsprechenden Probleme behoben werden.
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