Zunächst war ich überrascht, dass es auch in den alten Bundesländern so ausgesprochen häßliche Amtsgerichte gibt, wie in Hofgeismar. Das tut schon ein wenig in den Augen weh.
Um so umgänglicher erwies sich das Gericht. Der Mandant hatte alkoholisiert aufgrund eines nicht ganz so feinen Spruches einer jungen Frau (Reden was wahr ist, trinken was klar ist und ficken was da ist) die Beherrschung verloren und die Dame gepackt und gegen einen Metallzaun gestoßen, so dass diese leichte Verletzungen davon getragen hat.
Trotz einer angeklagten gefährlichen Körperverletzung schlug das Gericht von sich aus eine Einstellung nach § 153 a StPO vor gegen Ableistung von Arbeitsstunden, wozu es dann auch kam, nachdem die Referendarin telefoniert hatte.
1 Kommentar:
Und seit wann bringen denn die Mädchen solche Sprüche? Sehr mysteriös, das alles.
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